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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Für viele Menschen ist es der Albtraum schlechthin: Ein Ende mit Schrecken, angeschlossen an lebenserhaltenden Apparaten in einer Klinik dem Tod langsam entgegenzudämmern. Eine Horrorvorstellung auch für die Angehörigen, die ihre Lieben machtlos der Hightech-Medizin ausgeliefert sehen. 

 

Dieses Schicksal kann nicht nur alte Menschen treffen. Auch junge sind mitunter nach einem Unfall davon betroffen. Doch wie kann der gesunde Mensch Vorsorge treffen für den Fall, wenn selbstbestimmtes Entscheiden unmöglich wird? 

 

Seit Oktober vergangenen Jahres gibt es das sogenannte Patientenverfügungsgesetz. Darin wird geregelt, wie Mediziner mit einer Verfügung umzugehen haben und welche Vorstellungen des Verfassers umzusetzen sind. 

 

Trotz des Wunsches nach Rechtssicherheit ist die Unsicherheit groß, welche Anforderungen an eine Verfügung gestellt werden. Da hilft auch das Internet, wo Formulierungshilfen angeboten werden, nicht immer weiter. Die Verfügung bleibt eine individuelle Angelegenheit, die auf die Person zugeschnitten sein muss. 

 

Daher sollten Patientenverfügungen eindeutig formuliert sein. Darüber hinaus gilt es zu klären, wo die Verfügung hinterlegt werden muss und ob eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist. Außerdem, wie lässt sich die Verfügung mit einer Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung kombinieren? 

 

Die Möglichkeiten der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung reichen von medizinischen Situationen über finanzielle Regelungen bis hin zur Wahl eines Pflegeheimes. Sie selbst legen fest, was geschehen soll.

 

Zu diesem Thema ist bei der Ärztekammer Westfalen Lippe  ein umfangreicher Ratgeber erschienen.

 

Mein Gesundheitsnetz bietet Ihnen dazu die Musterverfügungen und das Vollmachtformular der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zum Download an, die Ihnen zur Orientierung dienen kann.

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